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Bild: ein Sträfling Das unvermeidliche Kleingedruckte:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sitz in Utrecht, Niederlande; eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer von Utrecht und Umlandgemeinden unter der Nr. 30068144

    1. ALLGEMEIN


    1.1 Diese Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Transaktionen, unter Ausschluss der Bedingungen des Auftraggebers, sofern wir uns nicht mit seinen Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt haben.

    1.2 Alle Angebote und Preisangaben, in welcher Form auch immer diese erfolgen, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil bestimmt wurde.

    2. ANNAHME VON AUFTRÄGEN; ART UND WEISE DER AUSFÜHRUNG

    2.1 Ein Auftrag wird immer unter dem Vorbehalt angenommen, dass wir innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einsichtnahme in einen schriftlich oder mündlich zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text berechtigt sind, den Auftrag nachträglich zurückzugeben, ohne zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein.

    2.2 Wir sind dazu verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können durchzuführen. Wünsche des Auftraggebers (beispielsweise Verwendung einer bestimmten Terminologie in einem schriftlich oder mündlich zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text) berücksichtigen wir, sofern wir dies als angemessen betrachten.

    2.3 Wir sind dazu berechtigt, die uns erteilten Aufträge vollständig oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.

    2.4 Wir verpflichten uns sowie eventuelle von uns zur Ausführung von Aufträgen hinzugezogene Dritte zur Geheimhaltung bezüglich aller Angaben, die wir während der Ausführung der Arbeit zur Kenntnis nehmen.

    2.5 Wir werden weder uns selbst noch Dritte in irgendeiner Weise übervorteilen, indem wir Informationen nutzen, die wir im Zuge der Ausführung der Arbeit zur Kenntnis nehmen.

    3. HAFTUNG

    3.1 Wir haften nur für Schäden, die die unmittelbare und nachweisliche Folge eines uns anzurechnenden Mangels ist. Der Umfang unserer Haftung beschränkt sich auf höchstens den Rechnungswert zuzüglich Mehrwertsteuer des jeweiligen Auftrags.

    4. LIEFERUNG

    4.1 Lieferfristen geben wir so präzise wie möglich, jedoch immer unverbindlich an. Bei einer anrechenbaren Überschreitung der zugesagten Frist um mehr als zehn Arbeitstage ist der Auftraggeber zur Auflösung des Vertrags berechtigt. In einem solchen Fall sind wir nicht zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet.

    4.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber einen Auftrag nach Auftragserteilung um einen anderen Grund als höhere Gewalt storniert, ist der Auftraggeber zur Bezahlung des zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeführten Teils des Auftrags sowie zum Ersatz eventueller anderer, im Zusammenhang mit dem Auftrag gemachter Kosten verpflichtet.

    4.3 Sollte der Auftraggeber der Ansicht sein, Grund zu Reklamationen über Mängel am Gelieferten zu haben, so hat er uns die Reklamation schriftlich und innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Lieferung an uns zu übermitteln. Das Vorbringen einer Reklamation enthebt den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

    4.4 Wenn wir eine Reklamation als begründet beurteilen, werden wir - nach unserer Wahl - das Gelieferte verbessern oder es ersetzen oder einen Nachlass auf den Preis gewähren.

    5. HÖHERE GEWALT

    5.1 Als höhere Gewalt gilt jeder bei Vertragsabschluss unvorhergesehene Umstand, durch welchen der Auftraggeber die Erfüllung irgendeiner Verpflichtung billigerweise nicht verlangen kann. Mit höherer Gewalt gleichzusetzen sind Krankheit, Streik, Aussperrung, Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Transportschwierigkeiten, Feuer und andere gravierende Störungen in unserem Unternehmen oder bei unseren Lieferanten.

    5.2 Im Falle höherer Gewalt werden die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien suspendiert. Sollte die höhere Gewalt so lange andauern, dass eine Erfüllung angemessenerweise nicht mehr verlangt werden kann, so kann jede Partei den Vertrag durch die bloße schriftliche Erklärung für die Zukunft auflösen, ohne dass Parteien gegenseitig zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet sind. Wenn wir infolge höherer Gewalt die weitere Ausführung einstellen müssen, behalten wir dennoch Anspruch auf Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten und gelieferten Arbeiten sowie auf Ersatz der aufgewendeten Kosten.

    6. VERSAND

    6.1 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per E-Mail, mit gewöhnlicher Post, per Telefax, per Eilboten und dergleichen als erfolgt.

    7. URHEBERRECHTE

    7.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, behalten wir das Urheberrecht auf von uns hergestellte Produkte, wie etwa Übersetzungen, eingesprochene Texte und Software.

    7.2 Der Auftraggeber schützt uns gegen Ansprüche Dritter aufgrund einer Verletzung von Eigentums-, Patent- und Urheberrechten im Rahmen des Auftrags.

    8. BEZAHLUNG

    8.1 Die Bezahlung hat gemäß der Europäischen Richtlinie 2000/35/EG zu erfolgen. Diese beinhaltet unter anderem eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

    8.2 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten, einschließlich der Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Eintreibungskosten nach der ersten Mahnung werden auf mindestens 15 % der Forderung festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von EUR 150,--.

    8.3 Zur Erlangung einer größeren Sicherheit sind wir berechtigt, in Fällen nach unserer Wahl eine vollständige oder partielle Vorauszahlung, Bank-Bürgschaften und Ähnliches zu verlangen, bevor wir mit der Ausführung des Auftrags beginnen und/oder behalten wir uns gleichzeitig das Recht vor, während der Ausführung des Auftrags Teilrechnungen zu versenden. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach unserer schriftlichen Aufforderung eine solche Sicherheit geleistet hat, sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen zu suspendieren und/oder den Vertrag aufzulösen. Für den Fall einer Suspendierung und/oder Vertragsauflösung behalten wir Anspruch auf Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten und gelieferten Arbeiten.

    8.4 Wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass die ihm in Rechnung gestellten Beträge unrichtig sind, ist er dazu verpflichtet, hiergegen innerhalb der in Abs. 1 genannten Zahlungsfrist schriftlich und spezifiziert zu protestieren. Bei Ausbleiben eines solchen Protests wird sein Recht hinfällig, Protest gegen die Höhe des Rechnungsbetrags zu erheben.

    9. STREITIGKEITEN

    9.1 Sollte mindestens eine der Parteien der Meinung sein, dass eine Streitigkeit über einen Auftrag vorliegt, so können Parteien - wenn die Gegenpartei dem zustimmt - innerhalb der in § 8 Abs. 1 genannten Frist den Schlichtungsausschuss des Niederländischen Dolmetscher- und Übersetzerverbandes, (Nederlands Genootschap van Tolken en Vertalers, NGTV) anrufen, sofern Mitglieder dieses Verbandes eine Minderheit in diesem Ausschuss bilden. Dabei bleiben im Übrigen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Eine Empfehlung des genannten Ausschusses wird bindend sein, und die Kosten werden von der ins Unrecht versetzten Partei getragen. Alternativ können Streitigkeiten auch dem zuständigen Gericht in Utrecht vorgelegt werden.

    10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    10.1 Auf diesen Vertrag kommt niederländisches Recht zur Anwendung.

    10.2 Wenn sich eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder aus unserem Vertrag/unseren Verträgen mit dem Auftraggeber nicht oder nicht vollständig rechtskräftig erweist/erweisen, lässt dies die übrigen Bestimmungen unbeschadet.

    Erstellt in Utrecht am 12. März 1985
    Jüngste Änderung am 13. Januar 2003



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